Das Bachelor-Programm Soziale Arbeit
Die übergreifenden Programmziele des Bachelors Soziale Arbeit sind in der Durchführungsverordnung Nr. 536 (28. June 2002) des dänischen Bildungsministeriums, Abt. 1, beschrieben. So ist das Ziel, die Studierenden professionell und persönlich zu qualifizieren, damit diese unabhängig sowie in fächerübergreifender Kooperation auf den Abschluss vorbereitet werden. In Übereinstimmung mit der allgemeinen Entwicklung in der Gesellschaft, den Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit sowie der Wissenschaft soll das Programm die Studierenden qualifizieren, theoretisch und praktisch Soziale Arbeit inkl. Beratung durchzuführen. Das Programm soll die Studierenden befähigen, Lebensbedingungen und soziale Probleme auf Mikro-, Meso- sowie Makrolevel zu identifizieren, zu beschreiben, zu analysieren, zu evaluieren und entsprechend zu agieren. Die Studierenden sollen über die Situation ihrer Zielgruppen und deren Lebenswelten Wissen akquirieren, das sie befähigt, Veränderungen herbeizuführen und als Sozialarbeiter/innen im öffentlichen und privaten Kontext zu agieren.
"Die Studierenden sollen sich qualifizieren
1. Soziale Arbeit auszuführen und zu koordinieren, den sozialen Einsatz zu organisieren und zu planen sowie zu beraten, anzuleiten und vorbeugende Tätigkeiten auszuführen
2. kritische und analytische Kompetenzen zu entwickeln, um soziale Probleme in ihrer Gesamtheit zu identifizieren, zu beschreiben und zu bewerten und Methoden und Ansätze/Initiativen auszuwählen, die in der jeweiligen Situation adäquat sind
3. Theorien und Methoden in praktische Handlungen umzusetzen und Veränderungen in Zusammenarbeit mit den Nutzer/innen und anderen Akteur/innen zu erreichen
4. eine professionelle Beziehung zu den Nutzer/innen zu schaffen und imstande zu sein, einen Dialog mit den Nutzer/innen zu führen sowie deren Ressourcen zu erkennen und sie bei der Anwendung zu unterstützen
5. an organisatorischen Prozessen teilzuhaben, um Rahmen und Bedingungen der Arbeit zu beeinflussen und zu verändern und auch bei widersprüchlichen Ansprüchen und Erwartungen agieren und verhandeln zu können
6. Aufgaben, die Macht- und Weisungsbefugnisse beinhalten, auszuführen und Entscheidungen zu treffen sowie aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, der Situation der Nutzer/innen und der Verwaltungspraxis und nach der getroffenen Entscheidung zu handeln
7. die Soziale Arbeit auf der Grundlage von Dokumentation, Qualitätssicherung und Evaluation zu entwickeln, auszuführen sowie die Forschung in der Sozialen Arbeit zu verfolgen, anzuwenden und sich daran zu beteiligen."
Ausbildungspraktikum
Beim Ausbildungspraktikum sollen die Studierenden das theoretische Wissen innerhalb einer Institution des sozialen Bereiches praktisch anwenden.
Die Studierenden sollen unter Anleitung und Supervision der Praktikumsanleiter/innen eigene Erfahrungen als selbstständige Sozialarbeiter/innen machen.
Die Studierenden sollen imstande sein, die Praxis, die Methoden des Praktikumplatzes und die methodischen Grundlagen durch Anwendung theoretischer Begriffe und Perspektiven zu analysieren und darüber zu reflektieren.
Außerdem sollen die Praktikant/innen den Einfluss des organisatorischen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmens für die konkret ausgeführte soziale Arbeit analysieren können und über die Rahmen und Methoden, in Bezug auf die Zielgruppe des Praktikumsplatzes, reflektieren können.
Lernziele / Beurteiligungskriterien innerhalb des Arbeitsgebietes der Praktikumstelle:
|
Wissen und Verstehen |
Fähigkeiten |
Kompetenzen |
|
Die Studierenden müssen
|
Die Studierenden sollen fähig sein
|
Die Studierenden sollen fähig sein
|
Die übergeordneten Bestandteile des Semesters
Im gleichem Ausbildungspraktikum (24 ECTS = 16 Wochen Arbeit = 80 Tage) sind folgende Elemente enthalten, die in die abschliessende Bewertung des Praktikums einfließen:
Die übrige Bestandteile des Semesters (6 ECTS = 4 Wochen Arbeit) bestehen aus Studien, die das Ausbildungspraktikum unterstützen und zu einer reflektierten Verbindung zwischen Praxiserfahrung und theoretischer Einsicht führen soll:
Die Bestandteile des Semesters im Einzelnen
Das Ausbildungspraktikum verläuft individuell in einer Praktikumsinstitution unter enger fachlicher Anleitung und Supervision des Praktikumanleiters/der Praktikumsanleiterin.
Das Ausbildungspraktikum wird so geplant, das die Studierenden eine Entwicklung von einer beobachtenden, über eine teilnehmende zu einer reflektierenden und selbständigen arbeitenden Funktion vollziehen können, mit dem Ziel, Erfahrungen in der sozialen Arbeit unter Anleitung und Supervision des Praktikumsanleiters/der Praktikumsanleiterin zu sammeln.
Bei der Planung wird viel Gewicht auf das fachliche und persönliche Ausbildungsziel der Studierenden gelegt, das aus dem Ausbildungsplan hervorgeht.
Ausbildungsplan
Innerhalb der ersten drei Wochen des Ausbildungspraktikums arbeiten die Praktikant/innen in Zusammenarbeit mit den Praktikumsanleiter/innen einen fachlichen und persönlichen Plan für das Praktikum aus.
Der Ausbildungsplan soll den geplanten Verlauf des Ausbildungspraktikums auf dem Hintergrund des Ziels des Ausbildungspraktikums und der Bewertungskriterien beschreiben.
Hierbei wird so weit wie möglich Rücksicht auf das fachliche und persönliche Ausbildungsziel genommen.
Der Ausbildungsplan muss von den Repräsentant/innen der Hochschule anerkannt werden.
Im Praktikumshandbuch findet sich eine anleitende Gliederung für den Ausbildungsplan.
Zwischenbeurteilung
Etwa in der Mitte des Praktikums wird von den Praktikant/innen, den Praktikumsanleiter/innen und den Repräsentant/innen der Hochschule eine Zwischenbeurteilung angefertigt.
Die Zwischenbeurteilung erfolgt in Form eines Gesprächs und hat als Grundlage das fachliche und persönliche Ausbildungsziel, das aus dem Praktikumsplan hervorgeht. Kann der Schulrepräsentant/die Schulrepräsentantin aufgrund einer zu weiten Entfernung nicht persönlich teilnehmen, wird das Gespräch telefonisch geführt.
Die Praktikant/innen arbeiten ein Referat der Beurteilungen aus, aus dem sich der jeweilige Stand abliest und die eventuellen neuen Arbeitbereiche hervorgehen. Das Referat wird den Praktikumanleiter/innen und den Repräsentant/innen der Schule - spätestens fünf Tage, nachdem die Beurteilung stattgefunden hat - zugeschickt.
Bewertung des Verlaufs
Vor der abschließenden Beurteilung wird der gesamte Verlauf in einem Gespräch zwischen dem Praktikanten/der Praktikantin und dem Praktikumsanleiter/der Praktikumsanleiterin, nach Absprache mit dem Repräsentanten/der Repräsentantin der Schule, bewertet.
Sofern es bei der Bewertung, entweder vonseiten des Praktikanten/der Praktikantin, des Praktikumsanleiters/der Praktikumsanleiterin oder vom Repräsentanten/der Repräsentantin der Schule, Zweifel gibt, ist letztere/r bei den Gespräch anwesend.
Abschließende Beurteilung
Das Ausbildungspraktikum wird vom Repräsentanten/von der Repräsentantin der Schule und vom Praktikumsanleiter/von der Praktikumsanleiterin beurteilt. Ausgangspunkt für die Beurteilung des Ausbildungspraktikums ist der Ausbildungsplan, die Zwischenbeurteilung und die Bewertung des Verlaufs vom Praktikanten/von der Praktikantin und des Praktikumsanleiters/der Praktikumsanleiterin.
Praktikumsaufgabe
Lernziele/Beurteilungskriterien
|
Wissen und Verstehen |
Fähigkeiten |
Kompetenzen |
| Basierend auf der gewählten Interaktion müssen die Studierenden ein gründliches Wissen präsentieren von | Die Studierenden müssen | Die Studierenden müssen |
Auf der Basis der o.g. theoretischen Fundierung
|
|
|
Der Praktikant/die Praktikantin sendet vor der abschließenden Beurteilung des Ausbildungspraktikums seine/ihre Praktikumsaufgabe zur Bewertung zum Repräsentanten/zur Repräsentantin der Hochschule. Die Praktikumsaufgabe wird bewertet mit anerkannt/nicht anerkannt.
Studienmappe "Ausbildungspraktikum"
Durchgehend während des Praxissemesters arbeiten die Studierenden mit einer Studienmappe, die sie von der schule in Aarhus erhalten. Um die Qualifizierung der Studierenden während des Praktikums zu stärken - in reflexiver Verschränkung von Theorie und Praxis - arbeiten die Studierenden mit den Zielen des Praxissemesters.
Verlaufsskizze
|
Zeitpunkt |
Aktivität |
Wer |
|
Januar/Juni |
Praktikumseinführung an der Hochschule |
|
|
6. Februar/6. September |
Praktikumsbeginn |
|
|
27. Februar/27. September |
Ausbildungsplan |
Studierende/r und Anleiter/in |
|
12. März/12. Oktober |
Anerkennung/Reaktion in Verbindung mit dem Ausbildungsplan |
Repräsentant/in der Schule |
|
April-Mai/November-Dezember(genaues Datum wird abgesprochen) |
Zwischenbeurteilung |
Studierende/r Repräsentant/in der Schule |
|
Eine Woche später |
Referat der Zwischenbeurteilung – Anleiter/in und Repräsentant/in der Schule |
Studierende/r |
| Anfang Juni/Januar | Bewertung des Verlaufs (Bei Zweifel wird Repräsentant/in der Schule kontaktiert für Absprachen bezüglich des Mitwirkens der Beurteilung des Praktikums) | Studierende/r und Anleiter/in |
| Anfang Juni/Januar | Abschließende Beurteilung des Praktikums | Anleiter/in und Repräsentant/in der Schule |
|
17. Juni/17. Januar |
Praktikumsende |
|
| 24. Juni/24. Januar | Praktikumsaufgabe wird Repräsentant/in der Schule zugesendet | Studierende/r |
| 22. August/16. Februar | Beurteilung der Aufgabe | Repräsentant/in der Schule |
The dates above are approximate. The specific dates are given in The Practice Placement Handbook for the specific semester.
Dieser Studienplan ist im April 2010 angenommen.
|
Sidst opdateret: 06-05-2010 |